Gentechnikfreie Lebensmittel

Der österreichische Lebensmittelhandel führt keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Sortiment. Tierische Produkte, die ohne gentechnisch veränderte Futtermittel hergestellt wurden, sind für die Konsumten:innen durch eine eigene Kennzeichnung erkennbar.

Intro

Gemäß EU-Gesetzgebung (Verordnung (EG) 1829/2003) müssen Lebensmittel und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, aus GVO hergestellt wurden oder GVO enthalten, gekennzeichnet werden. Als GVO werden dabei Organismen definiert, bei denen das gentechnische Material (DNA) in einer Weise verändert wurde, die in der Natur durch Kreuzung oder natürliche Rekombination nicht vorkommt (siehe Richtlinie 2001/18/EG) .

Der österreichische Lebensmittelhandel führt keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Sortiment.

Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“

Keiner gesetzlichen Kennzeichnungspflicht auf EU oder nationaler Ebene unterliegen tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.

Um auch in diesem Bereich Transparenz herzustellen, verwenden die österreichischen Lebensmittelhändler für tierische Produkte, die ohne gentechnisch veränderte Futtermittel produziert wurden, eigene Logos wie z.B. „Ohne Gentechnik“ oder „Gentechnikfrei“.

 

 

Insbesondere bei den Eigenmarken werden oft ganze Warensortimente schrittweise komplett auf „gentechnikfrei“ gekennzeichnete Ware umgestellt. Die Bandbreite an Produkten im heimischen Lebensmittelhandel, die ohne gentechnisch veränderte Futtermittel produziert wurden, reicht von Milchprodukten über Frischeier bis hin zu Geflügel, Schweinefleisch und Fisch.

Das AMA-Zusatzmodul „besondere Fütterung“ garantiert den Einsatz gentechnikfreier Futtermittel.

 

 

Teilen