Lebensmittel sind heute so sicher wie nie zuvor. Strengste Gesetze, umfassende Kontrollen sowie eine lückenlose Dokumentation der Produktwege garantieren ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit.
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Österreich gehört als Mitglied der Europäischen Union (EU) zu den Ländern mit den strengsten Lebensmittelgesetzen weltweit. Strengste gesetzliche Vorschriften, wie etwa im Hygienebereich, umfassende Kontrollen, eine lückenlose Dokumentation der Produktwege (Rückverfolgbarkeit) sowie intensive Personalschulungen gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit.
Die Einhaltung der Gesetze wird sowohl von nationalen Behörden als auch von den Unternehmen selbst streng kontrolliert. So führt der Lebensmittelhandel neben routinemäßigen Untersuchungen durch unabhängige Prüfinstitute auch selbst Schwerpunktkontrollen durch. Produktionsbetriebe müssen durch eine unabhängige Zertifizierungsinstanz nach anerkannten Lebensmittel-Sicherheitsstandard (z.B. IFS Food) zertifiziert sein.
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Die 7 Grundprinzipien der Lebensmittelsicherheit
Um sicherzustellen, das alle auf dem Markt befindlichen Lebensmittel für die Verbraucher sicher und gesundheitlich unbedenklich sind, ist eine klare Zuteilung von gesetzlichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette erforderlich. Da zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein freier Warenverkehr herrscht, ist das Lebensmittelrecht in der EU harmonisiert. Lebensmittel unterliegen somit am gesamten EU-Markt den selben Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften. Auch Lebensmittel, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, müssen diese Anforderungen erfüllen. Für die gesamte Lebensmittelkette gilt dabei der Ansatz „vom Acker bis zum Teller“, der auf sieben Grundprinzipien basiert.
Prinzip 1: Unternehmerverantwortung: Jedes Unternehmen, das Lebensmittel herstellt oder vertreibt – vom Bauern bis zum Supermarkt- muss in seinem Verantwortungsbereich dafür Sorge tragen, dass seine Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen. Das Unternehmen unterliegt der sogenannten „Sorgfaltspflicht“. Dies erfordert häufig die Durchführung interner Kontrollen.
Prinzip 2: Rückverfolgbarkeit. Alle Lebensmittelunternehmen in den Ländern der EU sind dazu verpflichtet, zu dokumentieren, woher ihre Lebensmittel bzw. deren Rohstoffe stammen und wohin sie geliefert werden. Im Falle eines Rückrufs ist dies notwendig, damit die Behörden die Quelle der Kontamination schnell ermitteln können.
Prinzip 3: Amtliche Lebensmittelkontrollen: Die Behörden sind für die Durchsetzung der Vorschriften durch risikobasierte Untersuchungen, Probenahmen und regelmäßige Inspektionen zuständig. In Österreich werden die amtlichen Kontrollen vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) koordiniert und von den Behörden der Bundesländer umgesetzt. Dazu gehört auch die Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmer („die Kontrolle der Kontrolle“). Dies erfolgt über risikoorientierte Betriebskontrollen und zielgerichtete Probenahmen mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten. Ist ein Lebensmittel nicht sicher oder sogar gesundheitsschädlich, muss es unverzüglich von den Unternehmen vom Markt genommen werden und die zuständige Landesbehörde muss entsprechende Maßnahmen setzen.
Prinzip 4: Vorsorgeprinzip: Risiken lassen sich wissenschaftlich nicht immer abschließend klären, z.B. wenn bisher unbekannte Schadstoffe entdeckt werden. Die zuständigen Behörden haben das Recht, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um bestimmte Risiken für die Lebensmittelsicherheit zu minimieren. Die Maßnahmen müssen angemessen sein und überprüft werden, wenn neue wissenschaftliche Daten vorliegen.
Prinzip 5: Unabhängige wissenschaftliche Risikobewertung: Eine amtliche Stelle, die unabhängig von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Einflüssen arbeitet, ist für die wissenschaftliche Erforschung und Bewertung der von Lebensmitteln ausgehenden Gesundheitsrisiken zuständig. Die Risikobewertung ist die Aufgabe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. in Österreich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
Prinzip 6: Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement: Aufgrund möglicher Interessenkonflikte gibt es zwischen der wissenschaftlichen Risikobewertung und dem Risikomanagement durch Politik und Behörden eine klare Trennung. Das heißt: Zunächst erstellt die Wissenschaft (in Österreich die AGES) eine Risikobewertung, frei von jeder Einflussnahme durch Politik oder Wirtschaft. Erst dann werden im Rahmen des Risikomanagements durch die zuständigen Behörden, wie z.B. dem Bundesministerium oder der Landesregierung, geeignete regulative Maßnahmen gesetzt (z.B. Verordnungen, Anwendungsbeschränkungen, Anwendungsverbote, Empfehlungen), um die Exposition der Bevölkerung gegenüber unerwünschten Substanzen zu minimieren und eine höchstmögliche Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Prinzip 7: Transparente Risikokommunikation: Die Bevölkerung muss unverzüglich über drohende und potenzielle Gefahren für die Lebensmittelsicherheit informiert werden. Ist trotz aller Vorkehrungen seitens der Lebensmittelunternehmer ein Lebensmittel auf den Markt gelangt, von dem ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen könnte, werden die Verbraucher:innen unverzüglich darüber informiert. Dies geschieht zunächst im Rahmen des Rückrufs durch das verantwortliche Lebensmittelunternehmen. Darüber hinaus informiert in Österreich die AGES rund um die Uhr über Produktwarnungen und Produktrückrufe.
Pflanzenschutzmittel
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Unerwünschte Substanzen
Eine besondere Aufmerksamkeit gilt im Bereich der Lebensmittelsicherheit unerwünschten Substanzen. Im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip setzt der Lebensmittelhandel gemeinsam mit seinen Lieferanten gezielte Maßnahmen zur Reduktion unerwünschter Substanzen, für die es noch keine abschließende wissenschaftliche Meinung und deshalb auch keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Dazu zählen beispielsweise 3-MCPD-Fettsäureester, Mineralölrückstände (MOSH/MOAH) oder Pyrrolizidinalkaloide (PA). Gemeinsam mit den Lieferanten werden geeignete Vorgehensweisen zur Reduktion dieser Substanzen erstellt und umgesetzt.
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Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel schützen Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Ernte und damit zur globalen Versorgungssicherheit. Die EU-Verordnung (EG) 1107/2009, das österreichische Pflanzenschutzmittelgesetz und die österreichische Pflanzenschutzverordnung gewährleisten ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann angewendet werden, wenn sie nach einem strengen, wissenschaftlichen Verfahren zugelassen wurden. Dies ist essenziell, da auch bei vorschriftsmäßiger Anwendung Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auftreten können. Um dem entgegenzuwirken wurden vom Gesetzgeber maximal zulässige Rückstandshöchstgehalte festgesetzt.
Ziel des Lebensmittelhandels ist es, dass alle angebotenen Lebensmittel, egal ob frisches Obst und Gemüse oder verarbeitete Lebensmittel, so weit wie möglich rückstandsfrei sind. Gemeinsam mit ihren Lieferanten setzen die Lebensmittelhändler strenge Vorgaben und Vorgehensweisen zur Reduktion von Pestizidrückständen um, die über die EU-rechtlichen Vorgaben hinausgehen.