Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfall im Jahr 1994 wird die umweltgerechte Sammlung und Verwertung von Verpackungsmaterialien in Österreich erfolgreich von der Wirtschaft organisiert und finanziert. Ab 2024 tritt in Österreich eine gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen in Kraft, 2025 wird ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt.
Intro
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die in der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) festgelegte erweiterte Herstellerveranwortung verpflichtet Hersteller und Importeure von Verpackungen zur kostenlosen Rücknahme sowie zur Wiederverwendung bzw. ordnungsgemäßen Verwertung der von Ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen am Ende des Produktzyklus.
In Österreich werden diese EU-Anforderungen durch das Abfallwirtschaftsgesetz und durch die Verpackungsverordnung umgesetzt. Für Hersteller und Importeuer von Haushaltsverpackungen gilt dabei seit Anfang 2015 die Verpflichtung, sich an einem Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen (§ 8 VerpackVO 2014). Das System übernimmt gegen Zahlung eines materialspezifischen Lizenz-Tarifs die Sammlung und Verwertung der in Verkehr gesetzten Verpackungen und stellt die Einhaltung der materialspezifischen Recyclingquoten sicher (sogenannte „Entpflichtung“). Auf dieser Basis werden in Österreich die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen (Plastikflaschen, Getränkekartons), Metallverpackungen sowie Weiß- und Buntglas zu 100% über die von der Wirtschaft finanzierten Sammel- und Verwertungssysteme abgewickelt.
Erfolgreiche Umsetzung aller EU-Recyclingziele in Österreich
Neben der erweiterten Herstellerverantwortung legt die EU-Richtlinie 94/62/EG auch bestimme Recyclingziele für die verschiedenen Verpackungsmaterialien fest, die alle EU-Mitgliedsstatten durch entsprechenden Maßnahmen umsetzen müssen. Die zu erreichenden Recyclingziele wurden seit 1994 mehrfach angehoben.
Seit Inkrafttreten der ersten EU-Verpackungsrichtlinie haben in Österreich die Hersteller bzw. die von Ihnen organisierten und finanzierten Sammel- und Verwertungssysteme sämtliche vom Gesetzgeber vorgegebenen Recyclingziele für Verpackungen erfolgreich umgesetzt. Die Politik legt die zu erreichenden Ziele fest, die Wirtschaft setzt diese erfolgreich um.
-
EU-Kreislaufwirtschaftspaket setzt ehrgeizige neue Ziele
Das im Jahr 2018 im Europäischen Parlament verabschiedete EU-Kreislaufwirtschaftspaket sieht unter anderem ambitionierte neue Recycling-Ziele für Verpackungen bis 2025 und 2030 vor. So sollen in allen EU-Staaten bis 2023 insgesamt 70% aller Verpackungen recycelt werden, davon 85% bei Papier und Karton, 80% bei Eisen-Metallen, 75% bei Glas, 60% bei Aluminium und 55% aller Kunststoffverpackungen (jeweils nach Gewichts-%).
Österreich ist EU-Spitzenreiter beim Recycling von Verpackungen. So erfüllt Österreich bereits heute die auf EU-Ebene für 2030 festgelegten Recycling-Vorgaben für Glas, Aluminium, Eisenmetalle und Papier. Eine Herausforderung liegt in der Umsetzung der EU-Recycling-Ziele für Kunststoff. Hier liegt Österreich aktuell bei einem Recyclinganteil von 25% und muss diesen bis 2025 auf 50%, und bis 2030 auf 55% steigern. Dazu ist ein weiterer Ausbau der bestehenden Sammelinfrastruktur in Österreich erforderlich.
Darüber hinaus legt die 2019 auf EU-Ebene verabschiedete „Einwegplastik-Richtlinie“ zusätzliche Ziele für die getrennte Sammlung von Kunststoff-Getränkefalschen fest. So müssen ab 2025 mindestens 77% und ab 2029 mindestens 90% aller Plastik-Einweggetränkeflaschen getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Aktuell liegt die Sammelquote in Österreich bei rund 70% – mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Das 90%-Ziel bis 2030 soll in Österreich durch ein Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Metall erreich werden, das im Jahr 2025 eingeführt wird.
Die EU-Einwegplastikrichtlinie sieht darüber hinaus einen Mindestanteil für Recyclingkunststoff in Getränkeflaschen von 25% bis 2025 und 30% bis 2030 vor.
AWG-Novelle 2021: Österreich setzt auf gesetzliche Mehrwegquoten und Einwegpfand
In Österreich wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im Jahr 2021 durch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) umgesetzt. Die Novelle sieht unter anderem zwei neue Instrumentarien zur Erreichung der abfallwirtschaftspolitischen Ziele vor: die Einführung einer gesetzliche Quote für Mehrweggetränkeverpackungen ab 2024 und ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall ab 2025.
Gesetzliche Mehrwegquoten und Einwegpfand
-
Gesetzliche Mehrwegquoten
Die AWG-Novelle setzt das Ziel fest, den Mehrweganteil der in Österreich in Verkehr gesetzten Getränke bis 2025 auf zumindest 25% und bis 2030 auf zumindest 30% zu erhöhen. Betrachtet werden dabei die Getränkekategorien Bier, Wässer, Saft, alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Milch.
Um diese Ziele zu erreichen, wird der Lebensmittelhandel in §14a der AWG-Novelle dazu verpflichtet, bis spätestens Ende 2025 in allen Verkaufsstellen über 400 m² Getränke in den betroffenen Kategorien in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei gelten für die einzelnen Getränkekategorien bestimme Mindestquoten, die in Mehrweg angeboten werden müssen.
Um den Konsumenten die Wahl so einfach wie möglich zu machen, werden dafür deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Getränken die Worte „EINWEG“ oder „MEHRWEG“ angebracht.
-
Gesetzliches Einwegpfand
Zusätzlich sieht die AWG-Novelle in §14c vor, dass in Österreich ab dem Jahr 2025 ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt wird. Dieses soll sicherstellen, dass die leeren Flaschen bzw. Dosen wieder flächendeckend zurückgebracht werden und in den Wertstoff-Kreislauf zurückfließen können.
Die konkrete Ausgestaltung des Pfandsystems (inkl. Pfandhöhe, bepfandete Gebinde, Rücknahmepflicht im Handel, etc.) werden in einer Verordnung festgelegt, die voraussichtlich Anfang 2023 kundgemacht wird. Der Lebensmittelhandel und die Getränkehersteller werden darin mit der Organisation und Abwicklung des Pfandsystems beauftragt. Die Vorbereitung auf die Einführung des Pfandsystems laufen bereits auf Hochtouren.