Gesetzliche Rahmenbedingungen

Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfall im Jahr 1994 wird die umweltgerechte Sammlung und Verwertung von Verpackungsmaterialien in Österreich erfolgreich von der Wirtschaft organisiert und finanziert. Ab 2024 tritt in Österreich eine gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen in Kraft, 2025 wird ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt.  

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Erweiterte Herstellerverantwortung 

Die in der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) festgelegte erweiterte Herstellerveranwortung verpflichtet Hersteller und Importeure von Verpackungen zur kostenlosen Rücknahme sowie zur Wiederverwendung bzw. ordnungsgemäßen Verwertung der von Ihnen in Verkehr gesetzten Verpackungen am Ende des Produktzyklus.

In Österreich werden diese EU-Anforderungen durch das Abfallwirtschaftsgesetz und durch die Verpackungsverordnung umgesetzt. Für Hersteller und Importeuer von Haushaltsverpackungen gilt dabei seit Anfang 2015 die Verpflichtung, sich an einem Sammel- und Verwertungssystem zu beteiligen (§ 8 VerpackVO 2014). Das System übernimmt gegen Zahlung eines materialspezifischen Lizenz-Tarifs die Sammlung und Verwertung der in Verkehr gesetzten Verpackungen und stellt die Einhaltung der materialspezifischen Recyclingquoten sicher (sogenannte „Entpflichtung“). Auf dieser Basis werden in Österreich die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen (Plastikflaschen, Getränkekartons), Metallverpackungen sowie Weiß- und Buntglas zu 100% über die von der Wirtschaft finanzierten Sammel- und Verwertungssysteme abgewickelt.

 

 

Erfolgreiche Umsetzung aller EU-Recyclingziele in Österreich 

Neben der erweiterten Herstellerverantwortung legt die EU-Richtlinie 94/62/EG auch bestimme Recyclingziele für die verschiedenen Verpackungsmaterialien fest, die alle EU-Mitgliedsstatten durch entsprechenden Maßnahmen umsetzen müssen. Die zu erreichenden Recyclingziele wurden seit 1994 mehrfach angehoben. 

Seit Inkrafttreten der ersten EU-Verpackungsrichtlinie haben in Österreich die Hersteller bzw. die von Ihnen organisierten und finanzierten Sammel- und Verwertungssysteme sämtliche vom Gesetzgeber vorgegebenen Recyclingziele für Verpackungen erfolgreich umgesetzt. Die Politik legt die zu erreichenden Ziele fest, die Wirtschaft setzt diese erfolgreich um.

 

 

AWG-Novelle 2021: Österreich setzt auf gesetzliche Mehrwegquoten und Einwegpfand

In Österreich wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im Jahr 2021 durch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) umgesetzt. Die Novelle sieht unter anderem zwei neue Instrumentarien zur Erreichung der abfallwirtschaftspolitischen Ziele vor: die Einführung einer gesetzliche Quote für Mehrweggetränkeverpackungen ab 2024 und ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall ab 2025.

Gesetzliche Mehrwegquoten und Einwegpfand

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