Das Bundesgremium des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.derlebensmittelhandel.at/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Es werden mehrfach Links mit dem nicht aussagekräftigen Linktext „Mehr dazu lesen“ verwendet. Der Zweck dieser Links ist ohne zusätzlichen Kontext nicht eindeutig erkennbar (WCAG 2.4.4 „Linkzweck (im Kontext)“).
- In Podcast-Beiträgen steht Audio-Inhalt (Spotify-Einbettung) ohne begleitende Transkription oder gleichwertige Textalternative zur Verfügung. Damit sind für Nutzer:innen, die Audio nicht wahrnehmen können, zentrale Informationsinhalte nicht zugänglich (WCAG 1.2.1 „Nur Audio (aufgezeichnet)“).
- Teilweise sind Bedienelemente, Links und Beschriftungen nicht ausreichend kontrastiert
- Manchen Bilder, vor allem Infografiken, fehlen entsprechende alt-Texte
- Automatisch rotierende Karusell-Komponenten können nicht explizit angehalten werden
- PDF-Dateien im Presse-Bereich sind nicht ausreichend barrierefrei aufbereitet
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte explizit unter Berufung auf unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
Sollten im Zuge vertiefter Analysen Inhalte identifiziert werden, bei denen eine vollständige Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre, werden diese hier künftig mit Begründung angeführt.
c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Folgende Inhalte liegen überwiegend im Verantwortungsbereich Dritter und fallen daher nur eingeschränkt in den unmittelbaren Anwendungsbereich des WZG:
- Eingebundene Inhalte von Google Maps auf der Kontaktseite
- Eingebettete Spotify-Player im Rahmen von Podcast-Beiträgen
Sofern die genannten Drittanbieterdienste Barrieren aufweisen, hat das Bundesgremium des Lebensmittelhandels darauf nur begrenzten Einfluss. Es wird angestrebt, bei künftigen Einbindungen auf möglichst barrierearme Alternativen zurückzugreifen oder ergänzende barrierefreie Informationen bereitzustellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. März 2026 erstellt.
Die Beurteilung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des WZG erfolgte zunächst in Form einer Selbstbewertung anhand einer Stichprobe ausgewählter Seiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Kontaktseite sowie das Impressum) und orientiert sich am Muster des Bundes für Barrierefreiheitserklärungen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 5. März 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Nutzer:innen der Website werden eingeladen, Barrieren und Probleme bei der Nutzung von www.derlebensmittelhandel.at zu melden oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten anzufordern.
Bitte richten Sie Ihre Mitteilungen an:
Bundesgremium des Lebensmittelhandels
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Telefon: +43 5 90 900 3000 (Öffnet eventuell ein Programm um die Nummer „00435909003000“ anzurufen)
E-Mail: lebensmittelhandel@wko.at (Öffnet eventuell ein Programm um an den Empfänger eine E-Mail zu schicken)
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.